[{"data":1,"prerenderedAt":169},["ShallowReactive",2],{"rolle":3,"aktuelles-neueste":5,"programm:schleswig-holstein-meistergruendungspraemie":9,"programmtext:schleswig-holstein-meistergruendungspraemie":133},{"rolle":4},"gast",{"slug":6,"titel":7,"datum":8},"secure-zweiter-foerderaufruf-cyber-resilience-act","EU-Projekt SECURE: zweiter Förderaufruf zum Cyber Resilience Act","2026-10-01",{"abschnitte":10,"antragsstatus":80,"antragsstatus_hinweis":57,"antragsstatus_quelle":57,"antragsstatus_stand":57,"content_stand_crawl":81,"crawl_sources":82,"data_stand":91,"dok_nr":92,"faktenbox":93,"faktenbox_hinweis":114,"frist":115,"funder":99,"instrument":104,"keywords":118,"last_verified":57,"level":96,"programmfamilie":57,"quelle":120,"quellen_liste":121,"sectors":124,"slug":125,"source_urls":126,"state":99,"status":127,"stichwoerter":128,"titel":132},[11,34,53,59,62],{"bloecke":12,"ueberschrift":30,"unkuratiert":31,"zone":32,"zone_hinweis":33},[13,16,18,20,22,24,26,28],{"text":14,"typ":15},"Wenn Sie Handwerksmeisterin oder Handwerksmeister sind und sich selbstständig machen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.","absatz",{"text":17,"typ":15},"Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als Existenzgründerin und Existenzgründer im Handwerk.",{"text":19,"typ":15},"Sie bekommen die Förderung für die",{"text":21,"typ":15},"erstmalige Gründung, Übernahme oder tätige Beteiligung einer selbstständigen Vollexistenz im handwerklichen Haupterwerb (Basisförderung) sowie",{"text":23,"typ":15},"Schaffung von zusätzlichen Ausbildungs- oder Arbeitsplätzen (Arbeitsplatz- beziehungsweise Ausbildungsplatzförderung).",{"text":25,"typ":15},"Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.",{"text":27,"typ":15},"Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt als Basisförderung einmalig EUR 7.500. Für die Arbeitsplatz- und Ausbildungsplatzförderung beträgt die Höhe Ihres Zuschusses einmalig EUR 2.500.",{"text":29,"typ":15},"Richten Sie bitte Ihren Antrag unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare oder per Online-Antrag an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).","Zweck",false,"INHALT:CRAWL","Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY-ND 4.0 (https:\u002F\u002Fcreativecommons.org\u002Flicenses\u002Fby-nd\u002F4.0\u002F), unverändert übernommen, Stand 2026-08-17",{"bloecke":35,"ueberschrift":52,"unkuratiert":31,"zone":32,"zone_hinweis":33},[36,38,43,45],{"text":37,"typ":15},"Antragsberechtigt sind",{"punkte":39,"typ":42},[40,41],"Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister sowie","Personen mit einer entsprechenden vollen Gleichwertigkeitsfeststellung der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation, die eine selbstständige Tätigkeit in Schleswig-Holstein aufnehmen.","liste",{"text":44,"typ":15},"Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:",{"punkte":46,"typ":42},[47,48,49,50,51],"Sie müssen für die Antragstellung Bürgerin oder Bürger eines Landes der Europäischen Union ( EU ), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz sein. Besitzen Sie die Staatsangehörigkeit eines anderen Landes, müssen Sie über einen Aufenthaltstitel verfügen, der Ihnen die Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit in Deutschland erlaubt.","Um die Meistergründungsprämie erhalten zu können, dürfen Sie vor Bewilligung Ihres Antrags mit der Gründung Ihres Unternehmens noch nicht begonnen haben. Hierbei zählt das in der Gewerbeanmeldung genannte Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit.","Bevor Sie Ihren Antrag für eine Basisförderung einreichen, müssen Sie eine fachliche Stellungnahme der zuständigen Handwerkskammer einholen und sich zu Ihrer geplanten Existenzgründung, zur Unternehmensübernahme oder Ihrer tätigen Beteiligung beraten lassen.","Nehmen Sie den Zuschuss für die Arbeitsplatz- und Ausbildungsplatzförderung in Anspruch, müssen Sie die Schaffung und Besetzung von mindestens einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz beziehungsweise von einem Ausbildungsplatz nachweisen. Der Arbeitsplatz muss mit einer Arbeitskraft in branchenüblicher Vollzeit oder mit 2 Teilzeitkräften über mindestens 12 Monate besetzt sein. Die Nachweispflicht beginnt mit Ihrer Antragstellung 3 Jahre nach Ihrer Gewerbeanmeldung beziehungsweise Ihrer Unternehmensnachfolge und gilt innerhalb der folgenden 6 Monate.","Handelt es sich bei Ihrem Vorhaben um eine Unternehmensnachfolge oder eine tätige Beteiligung, müssen Sie den oder die Arbeits- beziehungsweise Ausbildungsplätze zusätzlich schaffen.","Voraussetzungen",{"bloecke":54,"ueberschrift":55,"unkuratiert":56,"zone":57,"zone_hinweis":58},[],"Förderhöhe \u002F Konditionen",true,null,"",{"bloecke":60,"ueberschrift":61,"unkuratiert":56,"zone":57,"zone_hinweis":58},[],"Antragsweg",{"bloecke":63,"ueberschrift":78,"unkuratiert":31,"zone":32,"zone_hinweis":79},[64,66,68,70,72,74,76],{"text":65,"typ":15},"Richtlinie",{"text":67,"typ":15},"Richtlinie über die Förderung von Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeistern bei der Neugründung, Übernahme und tätigen Beteiligung eines Handwerksbetriebs in Schleswig-Holstein (Meistergründungsprämie)",{"text":69,"typ":15},"Gl. Nr. 6606.38",{"text":71,"typ":15},"Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus",{"text":73,"typ":15},"vom 14. Mai 2022 – VII 325 – 637-9\u002F2017",{"text":75,"typ":15},"1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage",{"text":77,"typ":15},"1.1 Ziel der Förderung ist es, im Bereich des Handwerks für Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister als hochqualifizierte Fachkräfte einen Anreiz für Existenzgründungen oder Unternehmensnachfolgen zu schaffen, um den Bestand von Handwerksunternehmen in Schleswig-Holstein zu erhalten bzw. zu steigern. Damit verbunden sollen bestehende Arbeits- und Ausbildungsplätze im Handwerk erhalten sowie ne …","Rechtsgrundlage (Auszug)","Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY-ND 4.0 (https:\u002F\u002Fcreativecommons.org\u002Flicenses\u002Fby-nd\u002F4.0\u002F), gekürzter Auszug, Stand 2026-08-17","unbekannt","2026-08-17",[83,87],{"note":84,"role":85,"url":86},"Förderdatenbank des Bundes — Detailseite (Diff-Crawling)","primary","https:\u002F\u002Fwww.foerderdatenbank.de\u002FFDB\u002FContent\u002FDE\u002FFoerderprogramm\u002FLand\u002FSchleswig-Holstein\u002Fmeistergruendungspraemie.html",{"note":88,"role":89,"url":90},"Fördergeber-Portal: IB.SH","secondary","https:\u002F\u002Fwww.ib-sh.de","2026-06-10","ZP-2026-0587",[94,97,100,102,105,108,111],{"feld":95,"wert":96},"Ebene","Land",{"feld":98,"wert":99},"Fördergeber","Schleswig-Holstein",{"feld":101,"wert":99},"Bundesland",{"feld":103,"wert":104},"Instrument","Zuschuss",{"feld":106,"wert":107},"Branchen","branchenoffen",{"feld":109,"url":86,"wert":110},"Quelle","Förderdatenbank des Bundes",{"feld":112,"url":90,"wert":113},"Fördergeber-Portal","www.ib-sh.de","— maschinell erzeugt aus programme_offen.json, Stand 2026-06-10",{"status":116,"stichtag":57,"text":117},"offen (laufend\u002Fohne Stichtag)","- Bevor Sie Ihren Antrag für eine Basisförderung einreichen, müssen Sie eine fachliche Stellungnahme der zuständigen Handwerkskammer einholen und sich zu Ihrer geplanten Existenzgründung, zur Unternehmensübernahme oder I",[119],"Zuschuss Handwerksmeister Existenzgründung Selbstständigkeit","Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY-ND 4.0",[122,123],"Primär (Crawling): https:\u002F\u002Fwww.foerderdatenbank.de\u002FFDB\u002FContent\u002FDE\u002FFoerderprogramm\u002FLand\u002FSchleswig-Holstein\u002Fmeistergruendungspraemie.html (Datenstand 2026-06-10)","Fördergeber-Portal: https:\u002F\u002Fwww.ib-sh.de (IB.SH)",[],"schleswig-holstein-meistergruendungspraemie",[86],"active",[104,129,130,131],"Handwerksmeister","Existenzgründung","Selbstständigkeit","Meistergründungsprämie",{"ablauf":57,"eckdaten":134,"familie":57,"faq":151,"gefoerdert":57,"geschrieben":8,"grundlage":164,"kernsatz":165,"luecken":166,"quelle_url":86,"slug":125,"status":168},[135,137,141,145,148],{"beleg":136,"label":136,"wert":104},"Förderart",{"beleg":138,"label":139,"wert":140},"Zusatzinfos","Wer beantragt","Handwerksmeisterinnen und -meister sowie Personen mit voll anerkannter gleichwertiger ausländischer Qualifikation",{"beleg":142,"label":143,"wert":144},"Volltext","Basisförderung","Einmalig EUR 7.500",{"beleg":142,"label":146,"wert":147},"Arbeits- oder Ausbildungsplatz","Einmalig EUR 2.500",{"beleg":142,"label":149,"wert":150},"Antrag","Mit Formular oder online bei der IB.SH",[152,155,158,161],{"antwort":153,"beleg":142,"frage":154},"Die erstmalige Gründung, Übernahme oder tätige Beteiligung als Vollexistenz im handwerklichen Haupterwerb.","Was wird gefördert?",{"antwort":156,"beleg":138,"frage":157},"Nein. Vor der Bewilligung dürfen Sie noch nicht begonnen haben. Es zählt das Datum in der Gewerbeanmeldung.","Darf ich schon gegründet haben?",{"antwort":159,"beleg":138,"frage":160},"Für die Basisförderung eine fachliche Stellungnahme der Handwerkskammer und eine Beratung zu Ihrem Gründungsvorhaben.","Was brauche ich vor dem Antrag?",{"antwort":162,"beleg":138,"frage":163},"Wenn Sie mindestens einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz oder einen Ausbildungsplatz schaffen und mindestens 12 Monate besetzen. Den Nachweis führen Sie 3 Jahre nach der Gewerbeanmeldung oder Nachfolge, innerhalb der folgenden 6 Monate.","Wann gibt es die zusätzlichen EUR 2.500?","Förderdatenbank, Crawl-Stand 2026-08-17","Handwerksmeisterinnen und -meister, die sich in Schleswig-Holstein erstmals selbstständig machen, erhalten eine einmalige Prämie als Zuschuss, dazu einen Bonus für neue Arbeits- oder Ausbildungsplätze.",[167],"bis wann Anträge möglich sind","entwurf",1791233839563]