[{"data":1,"prerenderedAt":204},["ShallowReactive",2],{"rolle":3,"aktuelles-neueste":5,"programm:schleswig-holstein-lpw-21-27einzelbetriebliche-investition-efre":9,"programmtext:schleswig-holstein-lpw-21-27einzelbetriebliche-investition-efre":156},{"rolle":4},"gast",{"slug":6,"titel":7,"datum":8},"secure-zweiter-foerderaufruf-cyber-resilience-act","EU-Projekt SECURE: zweiter Förderaufruf zum Cyber Resilience Act","2026-10-01",{"abschnitte":10,"antragsstatus":102,"antragsstatus_hinweis":79,"antragsstatus_quelle":79,"antragsstatus_stand":79,"content_stand_crawl":103,"crawl_sources":104,"data_stand":113,"dok_nr":114,"faktenbox":115,"faktenbox_hinweis":136,"frist":137,"funder":121,"instrument":126,"keywords":139,"last_verified":79,"level":118,"programmfamilie":79,"quelle":141,"quellen_liste":142,"sectors":145,"slug":146,"source_urls":147,"state":121,"status":148,"stichwoerter":149,"titel":155},[11,50,75,81,84],{"bloecke":12,"ueberschrift":46,"unkuratiert":47,"zone":48,"zone_hinweis":49},[13,16,18,20,22,24,26,28,30,32,34,36,38,40,42,44],{"text":14,"typ":15},"Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) einzelbetriebliche Investitionsvorhaben in einem ausgewiesenen Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) beziehungsweise im sogenannten Hamburg-Rand-Raum planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.","absatz",{"text":17,"typ":15},"Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021–2027 aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) bei der Finanzierung von einzelbetrieblichen Investitionsvorhaben in einem ausgewiesenen Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) beziehungsweise im sogenannten Hamburg-Rand-Raum.",{"text":19,"typ":15},"Sie bekommen die Förderung für die",{"text":21,"typ":15},"Errichtung einer neuen Betriebsstätte (Errichtungsinvestitionen) sowie",{"text":23,"typ":15},"Erweiterung Ihrer bestehenden Betriebsstätte (Erweiterungsinvestitionen).",{"text":25,"typ":15},"Sie bekommen die Förderung vor allem für Investitionen, die auf die Anschaffung von neuen Maschinen\u002FAnlagen und Gebäuden abzielen, mit denen gesetzliche Energieeffizienzstandards erfüllt und gegebenenfalls sogar übertroffen werden und\u002Foder zur Einführung von umweltfreundlicheren Produktionsverfahren und Steigerung der Ressourceneffizienz in Ihrem Unternehmen beitragen.",{"text":27,"typ":15},"Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.",{"text":29,"typ":15},"Die Höhe des Fördersatzes beträgt für",{"text":31,"typ":15},"kleine Unternehmen höchstens 20 Prozent und",{"text":33,"typ":15},"für mittlere Unternehmen höchstens 10 Prozent der förderfähigen Ausgaben.",{"text":35,"typ":15},"Die Höhe des Zuschusses hängt von der Ausrichtung Ihres Vorhabens ab und ist auf folgende Beträge je neu geschaffenem Vollzeitdauerarbeitsplatz (DAP) begrenzt:EUR 30.000 für Unternehmen ohne Bezug zu einem der Schwerpunktbereiche Innovation, Digitalisierung, Klimaschutz und Energiewende,",{"text":37,"typ":15},"EUR 35.000 für Unternehmen mit Bezug zum Bereich Innovation,",{"text":39,"typ":15},"EUR 40.000 für Unternehmen mit Bezug zu einem der Schwerpunktbereiche Digitalisierung, Klimaschutz und Energiewende, aber ohne Bezug zu Innovation,",{"text":41,"typ":15},"EUR 45.000 für Unternehmen mit Bezug zum Schwerpunktbereich Innovation und darüber hinaus mit Bezug zu mindestens einem der Schwerpunktbereiche Digitalisierung, Klimaschutz und Energiewende.",{"text":43,"typ":15},"Ihre förderfähigen Investitionskosten müssen mindestens EUR 250.000 betragen.",{"text":45,"typ":15},"Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Vorhabens schriftlich oder digital über das Service-Portal des Landes bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) ein.","Zweck",false,"INHALT:CRAWL","Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY-ND 4.0 (https:\u002F\u002Fcreativecommons.org\u002Flicenses\u002Fby-nd\u002F4.0\u002F), unverändert übernommen, Stand 2026-08-17",{"bloecke":51,"ueberschrift":74,"unkuratiert":47,"zone":48,"zone_hinweis":49},[52,54,56,69],{"text":53,"typ":15},"Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU mit Betriebsstätte im C- oder D-Fördergebiet der GRW beziehungsweise im sogenannten Hamburg-Rand-Raum.",{"text":55,"typ":15},"Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:",{"punkte":57,"typ":68},[58,59,60,61,62,63,64,65,66,67],"Ihr Vorhaben muss den für das spezifische Ziel 1.3 im EFRE -Programm festgelegten Indikatoren entsprechen sowie nach der analogen Anwendung des Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ ( GRW ) förderfähig sein. Eine Übersichtskarte der Fördergebiete ist im Internet erhältlich.","Sie weisen den Umstieg auf umweltfreundlichere Produktionsverfahren nach, beispielweise verbrauchen Ihre neuen Maschinen oder Anlagen weniger Energie, Wasser oder Ähnliches als bisher eingesetzte Maschinen\u002FAnlagen. Sie können auch den Einsatz umweltfreundlicher Werkstoffe, Rohstoffe und so weiter (beispielsweise Kühlmittel) als Nachweis heranziehen.","Bei der Errichtung von neuen Gebäuden muss deren Primärenergiebedarf (PEB) um mindestens 20 Prozent unter der Anforderung für Fast-Nullenergiegebäude liegen.","Ihr Vorhaben muss einen beihilfefreien Finanzierungsanteil von mindestens 25 Prozent der Gesamtinvestitionskosten haben.","Sie müssen mindestens 10 Prozent der Gesamtinvestitionskosten mit Eigenmitteln finanzieren.","Ihr Vorhaben muss innovativ sein. Hierzu muss es die Anforderungen der Regionalen Innovationsstrategie Schleswig-Holstein (RIS3.SH) erfüllen und","neu für Ihre Organisation beziehungsweise Ihr Unternehmen sein, und\u002Foder","das 1. Mal innerhalb des Landes Schleswig-Holstein angewendet werden.","Bei Vorhaben der Errichtung oder Erweiterung müssen Sie mindestens 2 zusätzliche sozialversicherungspflichtige Vollzeitdauerarbeitsplätze (DAP) schaffen, in Betriebsstätten mit mehr als 20 bestehenden Vollzeitdauerarbeitsplätzen mindestens 10 Prozent zusätzliche sozialversicherungspflichtige Dauerarbeitsplätze.","Sie weisen nach, dass Sie die Dauerarbeitsplätze in der geförderten Betriebsstätte für einen Zeitraum von 5 Jahren nach Abschluss des Investitionsvorhabens besetzen. Von der Förderung ausgeschlossen sind","liste",{"punkte":70,"typ":68},[71,72,73],"Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU ,","gebrauchte Wirtschaftsgüter, Kosten des Erhaltungsaufwandes (Instandhaltung), Grundstücke, Eigenleistungen, Wohnraum (auch sogenannte Betriebsleiterwohnungen) sowie","Mietkauf, Leasing oder deren Sonderformen finanzierte Wirtschaftsgüter.","Voraussetzungen",{"bloecke":76,"ueberschrift":77,"unkuratiert":78,"zone":79,"zone_hinweis":80},[],"Förderhöhe \u002F Konditionen",true,null,"",{"bloecke":82,"ueberschrift":83,"unkuratiert":78,"zone":79,"zone_hinweis":80},[],"Antragsweg",{"bloecke":85,"ueberschrift":100,"unkuratiert":47,"zone":48,"zone_hinweis":101},[86,88,90,92,94,96,98],{"text":87,"typ":15},"Richtlinie",{"text":89,"typ":15},"Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein für die Förderung einzelbetrieblicher Investitionen von Unternehmen im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021–2027 aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)",{"text":91,"typ":15},"Gl.Nr. 6600.43",{"text":93,"typ":15},"Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein vom 16. Dezember 2022 – VII 252",{"text":95,"typ":15},"[geändert durch Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein vom 19. Oktober 2023 – VII 252",{"text":97,"typ":15},"Präambel",{"text":99,"typ":15},"Die Landesregierung Schleswig-Holstein bündelt ihre wirtschaftspolitischen Fördermaßnahmen unter dem Dach des Landesprogramms Wirtschaft 2021–2027 (LPW 2021). Das Programm bildet den Rahmen für die Förderung aus: …","Rechtsgrundlage (Auszug)","Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY-ND 4.0 (https:\u002F\u002Fcreativecommons.org\u002Flicenses\u002Fby-nd\u002F4.0\u002F), gekürzter Auszug, Stand 2026-08-17","unbekannt","2026-08-17",[105,109],{"note":106,"role":107,"url":108},"Förderdatenbank des Bundes — Detailseite (Diff-Crawling)","primary","https:\u002F\u002Fwww.foerderdatenbank.de\u002FFDB\u002FContent\u002FDE\u002FFoerderprogramm\u002FLand\u002FSchleswig-Holstein\u002Flpw-21-27einzelbetriebliche-investition-efre.html",{"note":110,"role":111,"url":112},"Fördergeber-Portal: IB.SH","secondary","https:\u002F\u002Fwww.ib-sh.de","2026-06-10","ZP-2026-0570",[116,119,122,124,127,130,133],{"feld":117,"wert":118},"Ebene","Land",{"feld":120,"wert":121},"Fördergeber","Schleswig-Holstein",{"feld":123,"wert":121},"Bundesland",{"feld":125,"wert":126},"Instrument","Zuschuss",{"feld":128,"wert":129},"Branchen","branchenoffen",{"feld":131,"url":108,"wert":132},"Quelle","Förderdatenbank des Bundes",{"feld":134,"url":112,"wert":135},"Fördergeber-Portal","www.ib-sh.de","— maschinell erzeugt aus programme_offen.json, Stand 2026-06-10",{"status":138,"stichtag":79,"text":79},"offen (laufend\u002Fohne Stichtag)",[140],"Regionalförderung Unternehmensfinanzierung Zuschüsse Beherbergungsbetriebe Tourismus","Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY-ND 4.0",[143,144],"Primär (Crawling): https:\u002F\u002Fwww.foerderdatenbank.de\u002FFDB\u002FContent\u002FDE\u002FFoerderprogramm\u002FLand\u002FSchleswig-Holstein\u002Flpw-21-27einzelbetriebliche-investition-efre.html (Datenstand 2026-06-10)","Fördergeber-Portal: https:\u002F\u002Fwww.ib-sh.de (IB.SH)",[],"schleswig-holstein-lpw-21-27einzelbetriebliche-investition-efre",[108],"active",[150,151,152,153,154],"Regionalförderung","Unternehmensfinanzierung","Zuschüsse","Beherbergungsbetriebe","Tourismus","Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Einzelbetriebliche Investitionsförderung ( EFRE )",{"ablauf":79,"eckdaten":157,"familie":79,"faq":175,"gefoerdert":192,"geschrieben":8,"grundlage":198,"kernsatz":199,"luecken":200,"quelle_url":108,"slug":146,"status":203},[158,162,165,168,171],{"beleg":159,"label":160,"wert":161},"Volltext","Fördersatz","Höchstens 20 Prozent für kleine, höchstens 10 Prozent für mittlere Unternehmen",{"beleg":159,"label":163,"wert":164},"Deckel je Arbeitsplatz","EUR 30.000 bis EUR 45.000 je neuem Vollzeitdauerarbeitsplatz, je nach Schwerpunktbereich",{"beleg":159,"label":166,"wert":167},"Mindestinvestition","EUR 250.000 förderfähige Investitionskosten",{"beleg":159,"label":169,"wert":170},"Antrag","Schriftlich oder digital über das Service-Portal, vor Beginn des Vorhabens",{"beleg":172,"label":173,"wert":174},"Ansprechpunkt","Ansprechstelle","Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Kiel",[176,180,183,186,189],{"antwort":177,"beleg":178,"frage":179},"Mindestens 2 zusätzliche sozialversicherungspflichtige Vollzeitstellen. Hat die Betriebsstätte schon mehr als 20 solcher Stellen, sind es mindestens 10 Prozent zusätzlich. Die Stellen müssen 5 Jahre nach Abschluss der Investition besetzt bleiben.","Zusatzinfos","Wie viele Arbeitsplätze muss ich schaffen?",{"antwort":181,"beleg":178,"frage":182},"Das Vorhaben muss die Regionale Innovationsstrategie (RIS3.SH) erfüllen und für Ihr Unternehmen neu sein oder erstmals in Schleswig-Holstein angewendet werden.","Was heißt hier „innovativ“?",{"antwort":184,"beleg":178,"frage":185},"Mindestens 10 Prozent der Gesamtinvestitionskosten aus Eigenmitteln. Zudem müssen mindestens 25 Prozent der Finanzierung beihilfefrei sein.","Wie viel muss ich selbst aufbringen?",{"antwort":187,"beleg":178,"frage":188},"Gebrauchte Wirtschaftsgüter, Instandhaltung, Grundstücke, Eigenleistungen und Wohnraum, auch Betriebsleiterwohnungen. Ebenso ausgeschlossen sind gemietete, geleaste oder per Mietkauf finanzierte Güter.","Was wird nicht gefördert?",{"antwort":190,"beleg":178,"frage":191},"Ja. Der Primärenergiebedarf neuer Gebäude muss mindestens 20 Prozent unter der Anforderung für Fast-Nullenergiegebäude liegen.","Gilt für Neubauten eine Energievorgabe?",{"beleg":159,"punkte":193},[194,195,196,197],"Errichtung einer neuen Betriebsstätte","Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte","vor allem neue Maschinen, Anlagen und Gebäude, die Energieeffizienzstandards erfüllen oder übertreffen","umweltfreundlichere Produktionsverfahren und mehr Ressourceneffizienz","Förderdatenbank, Crawl-Stand 2026-08-17","KMU in GRW-Fördergebieten Schleswig-Holsteins oder im Hamburg-Rand-Raum bekommen einen Zuschuss, wenn sie eine Betriebsstätte errichten oder erweitern und dabei Arbeitsplätze schaffen.",[201,202],"bis wann Anträge möglich sind","welche Unterlagen zum Antrag gehören","entwurf",1791233838833]