[{"data":1,"prerenderedAt":216},["ShallowReactive",2],{"rolle":3,"aktuelles-neueste":5,"programm:schleswig-holstein-lpw-21-27-energieeinspar-effizienztechnologie-e3":9,"programmtext:schleswig-holstein-lpw-21-27-energieeinspar-effizienztechnologie-e3":171},{"rolle":4},"gast",{"slug":6,"titel":7,"datum":8},"secure-zweiter-foerderaufruf-cyber-resilience-act","EU-Projekt SECURE: zweiter Förderaufruf zum Cyber Resilience Act","2026-10-01",{"abschnitte":10,"antragsstatus":115,"antragsstatus_hinweis":94,"antragsstatus_quelle":94,"antragsstatus_stand":94,"content_stand_crawl":116,"crawl_sources":117,"data_stand":126,"dok_nr":127,"faktenbox":128,"faktenbox_hinweis":149,"frist":150,"funder":134,"instrument":139,"keywords":152,"last_verified":94,"level":131,"programmfamilie":94,"quelle":154,"quellen_liste":155,"sectors":158,"slug":159,"source_urls":160,"state":134,"status":161,"stichwoerter":162,"titel":170},[11,72,90,96,99],{"bloecke":12,"ueberschrift":68,"unkuratiert":69,"zone":70,"zone_hinweis":71},[13,16,18,20,22,24,26,28,30,32,34,36,38,40,42,44,46,48,50,52,54,56,58,60,62,64,66],{"text":14,"typ":15},"Wenn Sie Maßnahmen oder Forschungs- und Entwicklungsprojekte planen, die der Steigerung der Energieeffizienz, der Senkung des Energieverbrauchs und der Reduzierung der CO2-Emissionen dienen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.","absatz",{"text":17,"typ":15},"Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021–2027 aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) bei der Umsetzungen von Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz, Senkung des Energieverbrauchs und Reduzierung der CO2-Emissionen.",{"text":19,"typ":15},"Sie bekommen die Förderung für",{"text":21,"typ":15},"nicht gebäudebezogene investive Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz und dadurch Reduzierung der energiebedingten Treibhausgasemissionen,",{"text":23,"typ":15},"nicht gebäudebezogene investive Maßnahmen zur energetischen Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen,",{"text":25,"typ":15},"nicht gebäudebezogene investive Maßnahmen zur Umstellung auf CO2 neutrale Energieträger, sofern diese energieeffizienter sind,",{"text":27,"typ":15},"nicht gebäudebezogene Investitionen in Querschnittstechnologien wie Mess-, Steuer- Regel- oder Automatisierungstechnik sowie zugehörige Software, sofern sie zur Verbesserung der Energieeffizienz der zu optimierten Anlagen und Prozesse beiträgt,",{"text":29,"typ":15},"Vorhaben, die zur Durchführung und Vorbereitung von Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten (Durchführbarkeitsstudien) für neuartige Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen dienen, in denen technisch-wissenschaftliche Voraussetzungen für die Entwicklung neuer zukunftsorientierter energieeffizienter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen geschaffen werden,",{"text":31,"typ":15},"Pilot- und Demonstrationsvorhaben, die auf die erstmalige Anwendung und Validierung neuer zukunftsorientierter energieeffizienter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen abzielen.",{"text":33,"typ":15},"Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.",{"text":35,"typ":15},"Die Höhe des Zuschusses hängt von Ihrem Vorhaben und Ihnen als Antragstellerin und Antragsteller ab.",{"text":37,"typ":15},"Für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben beträgt die Höhe des Zuschusses",{"text":39,"typ":15},"bis zu 25 Prozent der förderfähigen Kosten für experimentelle Entwicklung,",{"text":41,"typ":15},"bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten für industrielle Forschung und Durchführbarkeitsstudien.",{"text":43,"typ":15},"Der Zuschuss kann für kleine Unternehmen um 20 Prozent, für mittlere Unternehmen um 10 Prozent sowie für Verbundvorhaben um weitere 15 Prozent erhöht werden, jedoch maximal bis 80 Prozent der förderfähigen Kosten.",{"text":45,"typ":15},"Für Investitionen beträgt die Höhe des Zuschusses",{"text":47,"typ":15},"bis zu 50 Prozent für kleine Unternehmen,",{"text":49,"typ":15},"bis zu 40 Prozent für mittlere Unternehmen,",{"text":51,"typ":15},"bis zu 30 Prozent für große Unternehmen,",{"text":53,"typ":15},"jedoch höchstens EUR 2 Millionen je Vorhaben.",{"text":55,"typ":15},"Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen bei",{"text":57,"typ":15},"Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mindestens EUR 100.000,",{"text":59,"typ":15},"investiven Maßnahmen mindestens EUR 100.000 (als beihilfefreie Förderung: mindestens EUR 200.000),",{"text":61,"typ":15},"Durchführbarkeitsstudien mindestens EUR 50.000",{"text":63,"typ":15},"betragen.",{"text":65,"typ":15},"Das Antragsverfahren ist zweistufig.",{"text":67,"typ":15},"In der 1. Stufe richten Sie Ihren Projektvorschlag bitte vor Beginn der Maßnahme an die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH). Wenn Ihr Projektvorschlag positiv bewertet wird, werden Sie aufgefordert, einen Antrag über das Serviceportal des Landes einzureichen.","Zweck",false,"INHALT:CRAWL","Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY-ND 4.0 (https:\u002F\u002Fcreativecommons.org\u002Flicenses\u002Fby-nd\u002F4.0\u002F), unverändert übernommen, Stand 2026-08-17",{"bloecke":73,"ueberschrift":89,"unkuratiert":69,"zone":70,"zone_hinweis":71},[74,76,81],{"text":75,"typ":15},"Antragsberechtigt sind",{"punkte":77,"typ":80},[78,79],"Unternehmen, vor allem kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) gemäß KMU -Definition der EU , mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein sowie","Einrichtungen für anwendungsnahe Forschung und Wissensverbreitung mit Sitz oder Niederlassung in Schleswig-Holstein, beispielsweise Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen und deren Gesellschaften oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:","liste",{"punkte":82,"typ":80},[83,84,85,86,87,88],"Ihre investiven Maßnahmen müssen zu einer Minderung der Treibhausgas-Emissionen um mindestens 30 Prozent führen oder zur Senkung oder Vermeidung von mindestens 30 Prozent des fossilen Energieverbrauchs beitragen.","Zugelassene Energieberaterinnen und -berater müssen in einer Ist\u002FSoll-Analyse die Einsparpotenziale Ihres investiven Vorhabens berechnen und ein Energiesparkonzept erstellen. Dieses müssen Sie bei der Antragstellung vorlegen.","Investive Vorhaben müssen ohne Inanspruchnahme einer Förderung eine Amortisationszeit von insgesamt mehr als 3 Jahre haben.","Sie müssen die technischen und wirtschaftlichen Erfolgsaussichten Ihres Vorhabens nachweisen und zur Durchführung des Projekts geeignet sein.","Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einem schriftlichen Kooperationsvertrag zu vereinbaren.","Sie müssen einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent an den Gesamtkosten des Vorhabens leisten.","Voraussetzungen",{"bloecke":91,"ueberschrift":92,"unkuratiert":93,"zone":94,"zone_hinweis":95},[],"Förderhöhe \u002F Konditionen",true,null,"",{"bloecke":97,"ueberschrift":98,"unkuratiert":93,"zone":94,"zone_hinweis":95},[],"Antragsweg",{"bloecke":100,"ueberschrift":113,"unkuratiert":69,"zone":70,"zone_hinweis":114},[101,103,105,107,109,111],{"text":102,"typ":15},"Richtlinie",{"text":104,"typ":15},"Neufassung der Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Energieeinspar- und Energieeffizienztechnologien und Energieinnovationen – E3",{"text":106,"typ":15},"Bekanntmachung des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein vom 19.3.2024 – 662 – V 243",{"text":108,"typ":15},"Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Energieeinspar- und Energieeffizienztechnologien und Energieinnovationen – E3-Richtlinie – vom 8. Juni 2023 (Amtsbl. Schl.-H. S. 1599 wird neu gefasst. Die Neufassung tritt am 1.4.2024 in Kraft.",{"text":110,"typ":15},"Präambel",{"text":112,"typ":15},"Die Landesregierung Schleswig-Holstein bündelt ihre wirtschaftspolitischen Fördermaßnahmen unter dem Dach des Landesprogramms Wirtschaft 2021–2027 (LPW 2021). Das Programm bildet den Rahme …","Rechtsgrundlage (Auszug)","Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY-ND 4.0 (https:\u002F\u002Fcreativecommons.org\u002Flicenses\u002Fby-nd\u002F4.0\u002F), gekürzter Auszug, Stand 2026-08-17","unbekannt","2026-08-17",[118,122],{"note":119,"role":120,"url":121},"Förderdatenbank des Bundes — Detailseite (Diff-Crawling)","primary","https:\u002F\u002Fwww.foerderdatenbank.de\u002FFDB\u002FContent\u002FDE\u002FFoerderprogramm\u002FLand\u002FSchleswig-Holstein\u002Flpw-21-27-energieeinspar-effizienztechnologie-e3.html",{"note":123,"role":124,"url":125},"Fördergeber-Portal: IB.SH","secondary","https:\u002F\u002Fwww.ib-sh.de","2026-06-10","ZP-2026-0575",[129,132,135,137,140,143,146],{"feld":130,"wert":131},"Ebene","Land",{"feld":133,"wert":134},"Fördergeber","Schleswig-Holstein",{"feld":136,"wert":134},"Bundesland",{"feld":138,"wert":139},"Instrument","Zuschuss",{"feld":141,"wert":142},"Branchen","branchenoffen",{"feld":144,"url":121,"wert":145},"Quelle","Förderdatenbank des Bundes",{"feld":147,"url":125,"wert":148},"Fördergeber-Portal","www.ib-sh.de","— maschinell erzeugt aus programme_offen.json, Stand 2026-06-10",{"status":151,"stichtag":94,"text":94},"offen (laufend\u002Fohne Stichtag)",[153],"Investition FuE Verbundprojekte Energieeffizienz energetisch CO2-neutral Automatisierungstechnik","Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY-ND 4.0",[156,157],"Primär (Crawling): https:\u002F\u002Fwww.foerderdatenbank.de\u002FFDB\u002FContent\u002FDE\u002FFoerderprogramm\u002FLand\u002FSchleswig-Holstein\u002Flpw-21-27-energieeinspar-effizienztechnologie-e3.html (Datenstand 2026-06-10)","Fördergeber-Portal: https:\u002F\u002Fwww.ib-sh.de (IB.SH)",[],"schleswig-holstein-lpw-21-27-energieeinspar-effizienztechnologie-e3",[121],"active",[163,164,165,166,167,168,169],"Investition","FuE","Verbundprojekte","Energieeffizienz","energetisch","CO2-neutral","Automatisierungstechnik","Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Förderung von Energieeinspar- und Energieeffizienztechnologien und Energieinnovationen (E3)",{"ablauf":172,"eckdaten":177,"familie":94,"faq":191,"gefoerdert":204,"geschrieben":8,"grundlage":211,"kernsatz":212,"luecken":213,"quelle_url":121,"slug":159,"status":215},{"beleg":173,"schritte":174},"Volltext",[175,176],"Projektvorschlag vor Beginn der Maßnahme bei der WTSH einreichen.","Nach positiver Bewertung den Antrag über das Serviceportal des Landes stellen.",[178,181,184,188],{"beleg":173,"label":179,"wert":180},"Investitionen","Bis zu 50 Prozent (kleine), 40 Prozent (mittlere), 30 Prozent (große Unternehmen), höchstens 2 Millionen Euro",{"beleg":173,"label":182,"wert":183},"Forschung und Entwicklung","Bis zu 25 Prozent für experimentelle Entwicklung, bis zu 50 Prozent für industrielle Forschung und Studien; mit Aufschlägen höchstens 80 Prozent",{"beleg":185,"label":186,"wert":187},"Zusatzinfos","Wer beantragt","Unternehmen, vor allem KMU, und Forschungseinrichtungen mit Sitz im Land",{"beleg":185,"label":189,"wert":190},"Eigenanteil","Mindestens 10 Prozent der Gesamtkosten",[192,195,198,201],{"antwort":193,"beleg":185,"frage":194},"Mindestens 30 Prozent der Treibhausgase oder des fossilen Energieverbrauchs. Ohne Förderung muss sich die Investition erst nach mehr als 3 Jahren amortisieren.","Wie viel muss eine Investition einsparen?",{"antwort":196,"beleg":185,"frage":197},"Ja. Ein zugelassener Energieberater berechnet die Einsparung in einer Ist\u002FSoll-Analyse und erstellt ein Energiesparkonzept, das dem Antrag beiliegt.","Brauche ich ein Energiegutachten?",{"antwort":199,"beleg":173,"frage":200},"Ja: 100.000 Euro für FuE-Vorhaben und Investitionen, bei beihilfefreier Förderung von Investitionen 200.000 Euro, für Durchführbarkeitsstudien 50.000 Euro.","Gibt es Mindestkosten?",{"antwort":202,"beleg":173,"frage":203},"20 Prozent für kleine, 10 Prozent für mittlere Unternehmen und weitere 15 Prozent für Verbundvorhaben, zusammen höchstens bis 80 Prozent der förderfähigen Kosten.","Welche Aufschläge gibt es bei Forschung?",{"beleg":173,"punkte":205},[206,207,208,209,210],"Maßnahmen, die Energieeffizienz von Anlagen und Prozessen steigern","Umstellung auf CO2-neutrale Energieträger, wenn sie effizienter sind","Mess-, Steuer-, Regel- und Automatisierungstechnik samt Software","Durchführbarkeitsstudien für neuartige energieeffiziente Produkte und Verfahren","Pilot- und Demonstrationsvorhaben","Förderdatenbank, Crawl-Stand 2026-08-17","Schleswig-Holstein fördert Investitionen in Energieeffizienz außerhalb von Gebäuden sowie Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu energieeffizienten Produkten und Verfahren.",[214],"bis wann Projektvorschläge möglich sind","entwurf",1791233838976]