[{"data":1,"prerenderedAt":188},["ShallowReactive",2],{"rolle":3,"aktuelles-neueste":5,"programm:hessen-kommunalrichtlinie-hessen":9,"programmtext:hessen-kommunalrichtlinie-hessen":145},{"rolle":4},"gast",{"slug":6,"titel":7,"datum":8},"secure-zweiter-foerderaufruf-cyber-resilience-act","EU-Projekt SECURE: zweiter Förderaufruf zum Cyber Resilience Act","2026-10-01",{"abschnitte":10,"antragsstatus":88,"antragsstatus_hinweis":63,"antragsstatus_quelle":63,"antragsstatus_stand":63,"content_stand_crawl":89,"crawl_sources":90,"data_stand":99,"dok_nr":100,"faktenbox":101,"faktenbox_hinweis":122,"frist":123,"funder":107,"instrument":112,"keywords":126,"last_verified":63,"level":104,"programmfamilie":63,"quelle":128,"quellen_liste":129,"sectors":132,"slug":133,"source_urls":134,"state":107,"status":135,"stichwoerter":136,"titel":144},[11,44,59,65,68],{"bloecke":12,"ueberschrift":40,"unkuratiert":41,"zone":42,"zone_hinweis":43},[13,16,18,20,22,24,26,28,30,32,34,36,38],{"text":14,"typ":15},"Wenn Sie kommunale Nichtwohngebäude und Verwaltungsgebäude energetisch modernisieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.","absatz",{"text":17,"typ":15},"Das Land Hessen fördert auf Grundlage des Hessischen Energiegesetzes Maßnahmen der energetischen Modernisierung von kommunalen Nichtwohngebäuden, die der sozialen Infrastruktur dienen, sowie von Verwaltungsgebäuden.",{"text":19,"typ":15},"Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen in folgenden Bereichen:Energetische Modernisierung: baulicher Wärmeschutz, Anlagen zur effizienten Wärmebereitstellung, sonstige Anlagentechnik,",{"text":21,"typ":15},"Neubauten mit besonders hohen energetischen Standards einschließlich Erweiterung von Bestandsgebäuden,",{"text":23,"typ":15},"Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien sowie innovative Energietechnologien: Investive Maßnahmen sowie innovative Pilot- und Demonstrationsvorhaben.",{"text":25,"typ":15},"Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.",{"text":27,"typ":15},"Die Höhe des Zuschusses beträgt",{"text":29,"typ":15},"für Maßnahmen der energetischen Modernisierung abhängig von der Qualitätsstufe der jeweiligen Modernisierungsmaßnahme und den entsprechenden Kostenrichtwerten zwischen 30 und 75 Prozent,",{"text":31,"typ":15},"für Neubauten mit besonders hohen energetischen Standards und Erweiterung von Bestandsgebäuden abhängig vom energetischen Standard des Gebäudes zwischen EUR 110,00 und EUR 330,00 je Quadratmeter Nettogrundfläche und zusätzlich bei Ersatzneubauten EUR 100,00 je Quadratmeter Nettoraumfläche des Altgebäudes für den ordnungsgemäßen Abriss sowie die fachgerechte Entsorgung und Verwertung der Bauteile des Abrissgebäudes, maximal aber 20 Prozent der Gesamtinvestitionssumme des Bauvorhabens, sowie",{"text":33,"typ":15},"für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien sowie innovative Energietechnologien bis zu 50 Prozent",{"text":35,"typ":15},"der zuwendungsfähigen Ausgaben.",{"text":37,"typ":15},"Sie richten Ihren Antrag normalerweise vor Beginn Ihres Vorhabens an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).",{"text":39,"typ":15},"Informationen zur Förderung erteilt auch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum. Das Ministerium veröffentlicht Merkblätter zu speziellen Fördergegenständen im Rahmen des Programms.","Zweck",false,"INHALT:CRAWL","Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY-ND 4.0 (https:\u002F\u002Fcreativecommons.org\u002Flicenses\u002Fby-nd\u002F4.0\u002F), unverändert übernommen, Stand 2026-08-18",{"bloecke":45,"ueberschrift":58,"unkuratiert":41,"zone":42,"zone_hinweis":43},[46,48,50],{"text":47,"typ":15},"Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden, Landkreise, deren Zusammenschlüsse sowie kommunale Zweckverbände (kommunale Gebietskörperschaften) in Hessen. Diese können die Mittel an nichtkommunale Träger weiterleiten (das können zum Beispiel freie Träger einer Kindertagesstätte sein oder auch private und kommunale Unternehmen), wenn deren Maßnahmen an die Stelle von kommunalen Vorhaben treten.",{"text":49,"typ":15},"Die Förderung ist an bestimme Bedingungen geknüpft:",{"punkte":51,"typ":57},[52,53,54,55,56],"Sie müssen die Finanzierung der Maßnahme insgesamt sichern und die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachten.","Wenn Sie Vorhaben zur energetischen Modernisierung durchführen, müssen Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens EUR 25.000 betragen, bei Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien sowie bei innovativen Energietechnologien mindestens EUR 12.500.","Planen Sie Neubauten oder Erweiterungsvorhaben, müssen Sie insgesamt mindestens EUR 500.000 investieren.","Sie müssen die Vergabebestimmungen und Zweckbindungsfristen einhalten.","Zusätzlich gelten für jeden Förderbereich besondere Voraussetzungen.","liste","Voraussetzungen",{"bloecke":60,"ueberschrift":61,"unkuratiert":62,"zone":63,"zone_hinweis":64},[],"Förderhöhe \u002F Konditionen",true,null,"",{"bloecke":66,"ueberschrift":67,"unkuratiert":62,"zone":63,"zone_hinweis":64},[],"Antragsweg",{"bloecke":69,"ueberschrift":86,"unkuratiert":41,"zone":42,"zone_hinweis":87},[70,72,74,76,78,80,82,84],{"text":71,"typ":15},"Richtlinie",{"text":73,"typ":15},"Richtlinien des Landes Hessen nach § 3 des Hessischen Energiegesetzes (HEG) zur Förderung der Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien in den Kommunen (Kommunalrichtlinie (Energie))",{"text":75,"typ":15},"[Vom 30. April 2021]",{"text":77,"typ":15},"[...]",{"text":79,"typ":15},"I Grundlagen der Förderung",{"text":81,"typ":15},"1. Ziele der Förderung",{"text":83,"typ":15},"Durch die Förderung soll die Erreichung der Ziele des Hessischen Energiegesetzes – die Deckung des Endenergieverbrauchs von Strom und Wärme bis zum Jahr 2050 möglichst zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen, die Anhebung der jährlichen energetischen Sanierungsquote im Gebäudebestand auf mindestens 2,5 bis 3 Prozent und die Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels – vorangetrieben werden.",{"text":85,"typ":15},"Die Landesregierung unterstützt die hessischen Kommunen, deren Zusammenschlüsse sowie kommunale Unte …","Rechtsgrundlage (Auszug)","Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY-ND 4.0 (https:\u002F\u002Fcreativecommons.org\u002Flicenses\u002Fby-nd\u002F4.0\u002F), gekürzter Auszug, Stand 2026-08-18","unbekannt","2026-08-18",[91,95],{"note":92,"role":93,"url":94},"Förderdatenbank des Bundes — Detailseite (Diff-Crawling)","primary","https:\u002F\u002Fwww.foerderdatenbank.de\u002FFDB\u002FContent\u002FDE\u002FFoerderprogramm\u002FLand\u002FHessen\u002Fkommunalrichtlinie-hessen.html",{"note":96,"role":97,"url":98},"Fördergeber-Portal: WIBank","secondary","https:\u002F\u002Fwww.wibank.de","2026-06-10","ZP-2026-0327",[102,105,108,110,113,116,119],{"feld":103,"wert":104},"Ebene","Land",{"feld":106,"wert":107},"Fördergeber","Hessen",{"feld":109,"wert":107},"Bundesland",{"feld":111,"wert":112},"Instrument","Zuschuss",{"feld":114,"wert":115},"Branchen","Öffentlicher Sektor",{"feld":117,"url":94,"wert":118},"Quelle","Förderdatenbank des Bundes",{"feld":120,"url":98,"wert":121},"Fördergeber-Portal","www.wibank.de","— maschinell erzeugt aus programme_offen.json, Stand 2026-06-10",{"status":124,"stichtag":63,"text":125},"offen (laufend\u002Fohne Stichtag)","- Sie müssen die Vergabebestimmungen und Zweckbindungsfristen einhalten.",[127],"Energieeffizienz Kommune Erneuerbare Energien Energieverbrauch Stromverbrauch Energieeinsparung","Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY-ND 4.0",[130,131],"Primär (Crawling): https:\u002F\u002Fwww.foerderdatenbank.de\u002FFDB\u002FContent\u002FDE\u002FFoerderprogramm\u002FLand\u002FHessen\u002Fkommunalrichtlinie-hessen.html (Datenstand 2026-06-10)","Fördergeber-Portal: https:\u002F\u002Fwww.wibank.de (WIBank)",[115],"hessen-kommunalrichtlinie-hessen",[94],"active",[137,138,139,140,141,142,143],"Energieeffizienz","Kommune","Erneuerbare","Energien","Energieverbrauch","Stromverbrauch","Energieeinsparung","Förderung der Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien in den Kommunen (Kommunalrichtlinie (Energie))",{"ablauf":63,"eckdaten":146,"familie":63,"faq":163,"gefoerdert":177,"geschrieben":8,"grundlage":182,"kernsatz":183,"luecken":184,"quelle_url":94,"slug":133,"status":187},[147,149,153,157,160],{"beleg":148,"label":148,"wert":112},"Förderart",{"beleg":150,"label":151,"wert":152},"Zusatzinfos","Wer beantragt","Städte, Gemeinden, Landkreise, ihre Zusammenschlüsse und kommunale Zweckverbände in Hessen; keine Unternehmen direkt",{"beleg":154,"label":155,"wert":156},"Volltext","Modernisierung","30 bis 75 % je nach Qualitätsstufe, ab 25.000 EUR zuwendungsfähigen Ausgaben",{"beleg":154,"label":158,"wert":159},"Neubau und Erweiterung","110,00 bis 330,00 EUR je Quadratmeter Nettogrundfläche, ab 500.000 EUR Investition",{"beleg":154,"label":161,"wert":162},"Antrag","In der Regel vor Beginn des Vorhabens bei der WIBank",[164,167,170,173],{"antwort":165,"beleg":154,"frage":166},"Bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Ausgaben müssen mindestens 12.500 EUR betragen.","Wie viel gibt es für Effizienzmaßnahmen und erneuerbare Energien?",{"antwort":168,"beleg":154,"frage":169},"Ja, zusätzlich 100,00 EUR je Quadratmeter Nettoraumfläche des Altgebäudes, höchstens aber 20 % der Gesamtinvestition.","Gibt es etwas für den Abriss bei Ersatzneubauten?",{"antwort":171,"beleg":150,"frage":172},"Die Kommune kann die Mittel an nichtkommunale Träger weiterleiten, etwa an freie Kita-Träger oder Unternehmen, wenn deren Maßnahme ein kommunales Vorhaben ersetzt.","Können auch freie Träger profitieren?",{"antwort":174,"beleg":175,"frage":176},"Die Kommunalrichtlinie (Energie) nach § 3 des Hessischen Energiegesetzes vom 30. April 2021.","Rechtsgrundlage","Welche Richtlinie gilt?",{"beleg":154,"punkte":178},[179,180,181],"baulicher Wärmeschutz, effiziente Wärmebereitstellung und sonstige Anlagentechnik","Neubauten mit besonders hohem energetischen Standard und Erweiterungen von Bestandsgebäuden","Maßnahmen für Energieeffizienz und erneuerbare Energien, auch innovative Pilot- und Demonstrationsvorhaben","Förderdatenbank, Crawl-Stand 2026-08-17","Hessische Kommunen erhalten einen Zuschuss, um Verwaltungsgebäude und kommunale Gebäude der sozialen Infrastruktur energetisch zu modernisieren oder besonders effizient neu zu bauen.",[185,186],"bis wann Anträge möglich sind","welche Unterlagen der Antrag braucht","entwurf",1791233827879]