[{"data":1,"prerenderedAt":195},["ShallowReactive",2],{"rolle":3,"aktuelles-neueste":5,"programm:bmwe-e-lastenfahrrad-richtlinie":9,"programmtext:bmwe-e-lastenfahrrad-richtlinie":147},{"rolle":4},"gast",{"slug":6,"titel":7,"datum":8},"secure-zweiter-foerderaufruf-cyber-resilience-act","EU-Projekt SECURE: zweiter Förderaufruf zum Cyber Resilience Act","2026-10-01",{"abschnitte":10,"antragsstatus":85,"antragsstatus_hinweis":50,"antragsstatus_quelle":50,"antragsstatus_stand":50,"content_stand_crawl":86,"crawl_sources":87,"data_stand":96,"dok_nr":97,"faktenbox":98,"faktenbox_hinweis":120,"frist":121,"funder":104,"instrument":110,"keywords":123,"last_verified":50,"level":101,"programmfamilie":50,"quelle":125,"quellen_liste":126,"sectors":129,"slug":130,"source_urls":131,"state":50,"status":132,"stichwoerter":133,"titel":146},[11,46,52,55,69],{"bloecke":12,"ueberschrift":42,"unkuratiert":43,"zone":44,"zone_hinweis":45},[13,16,18,20,22,24,26,28,30,32,34,36,38,40],{"text":14,"typ":15},"Die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung wird mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss gefördert. Förderfähig sind 25 % der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 3.500 EUR pro E-Lastenfahrrad beziehungsweise Lastenanhänger mit E-Antrieb.","absatz",{"text":17,"typ":15},"Der Bund gewährt auf Antrag über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nicht rückzahlbare Zuschüsse für die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern (Lastenpedelecs) und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen.",{"text":19,"typ":15},"Zuschüsse müssen über ein elektronisches Formular beantragt werden. Das BAFA stellt das elektronische Formular auf seiner Webseite zur Verfügung (siehe weiterführende Links).",{"text":21,"typ":15},"Förderfähig sind alle in der Positivliste der Bewilligungsbehörde (BAFA) aufgelisteten E-Lastenfahrräder und Lastenanhänger mit elektrischer Antriebsunterstützung.",{"text":23,"typ":15},"Nicht förderfähig sind E-Lastenfahrräder und Lastenanhänger mit elektrischer Antriebsunterstützung, die für den Personentransport konzipiert sind (zum Beispiel Rikschas) oder die für private Einsatzzwecke (zum Beispiel Einkäufe, Arbeitswege) angeschafft werden.",{"text":25,"typ":15},"Antragsberechtigt sind:private Unternehmen",{"text":27,"typ":15},"Körperschaften \u002F Anstalten des öffentlichen Rechts",{"text":29,"typ":15},"Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Der Zuschuss beträgt 25 % der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 3.500 EUR pro E-Lastenfahrrad beziehungsweise Lastenanhänger mit E-Antrieb.",{"text":31,"typ":15},"Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt unbar nach Abschluss der Prüfung sämtlicher im Antrags- und Verwendungsnachweisverfahren vorzulegenden Unterlagen.",{"text":33,"typ":15},"Der Antragsteller muss Eigentümer der angeschafften Gegenstände (E-Lastenfahrrad beziehungsweise Lastenanhänger mit E-Antrieb) werden.",{"text":35,"typ":15},"Die Förderung kann nicht gewährt werden, wenn der Antragsteller zum Zeitpunkt der Bewilligung mit dem Vorhaben bereits begonnen hat, das heißt wenn er bereits vor Zugang des Bewilligungsbescheides ein Lieferungsvertrag abgeschlossen hat.",{"text":37,"typ":15},"Der (Bewilligungs-) Zeitraum, innerhalb dessen das E-Lastenfahrrad oder der E-Lastenfahrradanhänger angeschafft werden muss, beträgt 12 Monate, beginnend ab Zugang des Bewilligungsbescheides der Bewilligungsbehörde.",{"text":39,"typ":15},"Die geförderten Gegenstände (Rad beziehungsweise Anhänger) müssen sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden. Sie sind nach der Anschaffung mindestens 3 Jahre im Sinne der Förderrichtlinie zu betreiben. Innerhalb dieses Zeitraums darf ein geförderter Gegenstand nicht stillgelegt werden. Die vorzeitige Stilllegung (Außerbetriebnahme) führt regelmäßig zum Widerruf der Zuwendung.",{"text":41,"typ":15},"Die Veräußerung eines geförderten Gegenstandes bedarf der vorherigen Zustimmung der Bewilligungsbehörde. Die Zustimmung kann grundsätzlich nur erteilt werden, wenn der neue Eigentümer vollständig in die aus der Förderung resultierenden Rechte und Pflichten eintritt und sofern sich aus der Übertragung \u002F Veräußerung keine Nachteile für den Bund und\u002Foder Verstöße gegen das Beihilfe- oder Zuwendungsrecht ergeben.","Zweck",false,"INHALT:CRAWL","Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY-ND 4.0 (https:\u002F\u002Fcreativecommons.org\u002Flicenses\u002Fby-nd\u002F4.0\u002F), unverändert übernommen, Stand 2026-08-17",{"bloecke":47,"ueberschrift":48,"unkuratiert":49,"zone":50,"zone_hinweis":51},[],"Voraussetzungen",true,null,"",{"bloecke":53,"ueberschrift":54,"unkuratiert":49,"zone":50,"zone_hinweis":51},[],"Förderhöhe \u002F Konditionen",{"bloecke":56,"ueberschrift":68,"unkuratiert":43,"zone":44,"zone_hinweis":45},[57,59,61],{"text":58,"typ":15},"**Verfahrensablauf**",{"text":60,"typ":15},"Die Förderung \u002F der Zuschuss muss bei der Bewilligungsbehörde über ein elektronisches Formular beantragt werden, das auf der Webseite der Bewilligungsbehörde aufgerufen werden kann (siehe weiterführende Links).",{"punkte":62,"typ":67},[63,64,65,66],"Nach Prüfung des Antrages sowie der erforderlichen Unterlagen und sofern alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind, erteilt die Bewilligungsbehörde einen Zuwendungsbescheid.","Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides darf der Antragsteller den Kaufvertrag für das E-Lastenrad beziehungsweise den E-Lastenanhänger abschließen.","Nach der Anschaffung des E-Lastenrades beziehungsweise des E-Lastenradanhängers führt der Antragsteller den sogenannten Verwendungsnachweis über ein von der Bewilligungsbehörde zur Verfügung gestelltes elektronisches Formular.","Der Zuschuss wird nach Prüfung der sachgerechten Verwendung an den Antragsteller unbar ausgezahlt.","liste","Antragsweg",{"bloecke":70,"ueberschrift":83,"unkuratiert":43,"zone":44,"zone_hinweis":84},[71,73,75,77,79,81],{"text":72,"typ":15},"Richtlinie",{"text":74,"typ":15},"Richtlinie für die Bundesförderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in der Wirtschaft im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (E-Lastenfahrrad-Richtlinie)",{"text":76,"typ":15},"vom: 29.08.2024",{"text":78,"typ":15},"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz",{"text":80,"typ":15},"BAnz AT 17.09.2024 B1",{"text":82,"typ":15},"Weblink zur Förderrichtlinie …","Rechtsgrundlage (Auszug)","Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY-ND 4.0 (https:\u002F\u002Fcreativecommons.org\u002Flicenses\u002Fby-nd\u002F4.0\u002F), gekürzter Auszug, Stand 2026-08-17","unbekannt","2026-08-17",[88,92],{"note":89,"role":90,"url":91},"Förderdatenbank des Bundes — Detailseite (Diff-Crawling)","primary","https:\u002F\u002Fwww.foerderdatenbank.de\u002FFDB\u002FContent\u002FDE\u002FFoerderprogramm\u002FBund\u002FBMWi\u002Fe-lastenfahrrad-richtlinie.html",{"note":93,"role":94,"url":95},"Fördergeber-Portal: verifiziert","secondary","https:\u002F\u002Fwww.bundeswirtschaftsministerium.de","2026-06-10","ZP-2026-0426",[99,102,105,108,111,114,117],{"feld":100,"wert":101},"Ebene","Bund",{"feld":103,"wert":104},"Fördergeber","BMWE (ehem. BMWi)",{"feld":106,"wert":107},"Bundesland","—",{"feld":109,"wert":110},"Instrument","Zuschuss",{"feld":112,"wert":113},"Branchen","branchenoffen",{"feld":115,"url":91,"wert":116},"Quelle","Förderdatenbank des Bundes",{"feld":118,"url":95,"wert":119},"Fördergeber-Portal","www.bundeswirtschaftsministerium.de","— maschinell erzeugt aus programme_offen.json, Stand 2026-06-10",{"status":122,"stichtag":50,"text":50},"offen (laufend\u002Fohne Stichtag)",[124],"Förderung E-Lastenfahrrädern E-Lastenanhängern E-Fahrrad E-Anhänger Fahrrad elektrisches Fahrrad Lastenanhänger Nationale Klimaschutzinitiative fahrradgebundener Lastenverkehr","Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY-ND 4.0",[127,128],"Primär (Crawling): https:\u002F\u002Fwww.foerderdatenbank.de\u002FFDB\u002FContent\u002FDE\u002FFoerderprogramm\u002FBund\u002FBMWi\u002Fe-lastenfahrrad-richtlinie.html (Datenstand 2026-06-10)","Fördergeber-Portal: https:\u002F\u002Fwww.bundeswirtschaftsministerium.de (verifiziert)",[],"bmwe-e-lastenfahrrad-richtlinie",[91],"active",[134,135,136,137,138,139,140,139,141,142,143,144,145],"Förderung","E-Lastenfahrrädern","E-Lastenanhängern","E-Fahrrad","E-Anhänger","Fahrrad","elektrisches","Lastenanhänger","Nationale","Klimaschutzinitiative","fahrradgebundener","Lastenverkehr","Förderung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern",{"ablauf":148,"eckdaten":156,"familie":50,"faq":173,"gefoerdert":50,"geschrieben":8,"grundlage":190,"kernsatz":191,"luecken":192,"quelle_url":91,"slug":130,"status":194},{"beleg":149,"schritte":150},"Zusatzinfos",[151,152,153,154,155],"Antrag über das elektronische Formular auf der Website des BAFA stellen.","Zuwendungsbescheid abwarten.","Erst danach den Kaufvertrag abschließen.","Nach der Anschaffung den Verwendungsnachweis elektronisch führen.","Auszahlung nach Prüfung der Verwendung.",[157,160,163,166,169],{"beleg":158,"label":110,"wert":159},"Volltext","25 % der Anschaffungsausgaben, höchstens 3.500 EUR je Rad oder Anhänger",{"beleg":158,"label":161,"wert":162},"Wer beantragt","Private Unternehmen sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts",{"beleg":158,"label":164,"wert":165},"Kaufzeitraum","12 Monate ab Zugang des Bewilligungsbescheids",{"beleg":158,"label":167,"wert":168},"Bindung","Mindestens 3 Jahre Betrieb in Deutschland",{"beleg":170,"label":171,"wert":172},"Ansprechpunkt","Ansprechstelle","BAFA, Referat 525",[174,177,180,183,186],{"antwort":175,"beleg":158,"frage":176},"Alle, die auf der Positivliste des BAFA stehen. Räder für den Personentransport, etwa Rikschas, gehören nicht dazu.","Welche Modelle sind förderfähig?",{"antwort":178,"beleg":158,"frage":179},"Nein. Anschaffungen für private Zwecke wie Einkäufe oder Arbeitswege sind ausgeschlossen.","Kann ich ein Rad für den Arbeitsweg fördern lassen?",{"antwort":181,"beleg":158,"frage":182},"Dann gibt es keine Förderung. Ein Liefervertrag vor Zugang des Bewilligungsbescheids gilt als Beginn des Vorhabens.","Was passiert, wenn ich vorher bestelle?",{"antwort":184,"beleg":158,"frage":185},"Nur mit vorheriger Zustimmung des BAFA. Der neue Eigentümer muss dann die Pflichten aus der Förderung übernehmen.","Darf ich das Rad später verkaufen?",{"antwort":187,"beleg":188,"frage":189},"Die E-Lastenfahrrad-Richtlinie vom 29.08.2024, BAnz AT 17.09.2024 B1.","Rechtsgrundlage","Welche Richtlinie gilt?","Förderdatenbank, Crawl-Stand 2026-08-17","Unternehmen und öffentlich-rechtliche Einrichtungen, die ein E-Lastenrad oder einen Lastenanhänger mit E-Antrieb für gewerbliche Transporte kaufen, erhalten vom BAFA einen Zuschuss.",[193],"bis wann Anträge möglich sind","entwurf",1791233831910]