[{"data":1,"prerenderedAt":179},["ShallowReactive",2],{"rolle":3,"aktuelles-neueste":5,"programm:bayern-finanzhilfen-bei-notstaenden-durch-elementarereig":9,"programmtext:bayern-finanzhilfen-bei-notstaenden-durch-elementarereig":138},{"rolle":4},"gast",{"slug":6,"titel":7,"datum":8},"secure-zweiter-foerderaufruf-cyber-resilience-act","EU-Projekt SECURE: zweiter Förderaufruf zum Cyber Resilience Act","2026-10-01",{"abschnitte":10,"antragsstatus":77,"antragsstatus_hinweis":56,"antragsstatus_quelle":56,"antragsstatus_stand":56,"content_stand_crawl":78,"crawl_sources":79,"data_stand":88,"dok_nr":89,"faktenbox":90,"faktenbox_hinweis":111,"frist":112,"funder":96,"instrument":56,"keywords":114,"last_verified":56,"level":93,"programmfamilie":56,"quelle":116,"quellen_liste":117,"sectors":120,"slug":121,"source_urls":122,"state":96,"status":123,"stichwoerter":124,"titel":137},[11,34,52,58,61],{"bloecke":12,"ueberschrift":30,"unkuratiert":31,"zone":32,"zone_hinweis":33},[13,16,18,20,22,24,26,28],{"text":14,"typ":15},"Wenn Sie finanzielle Unterstützung bei der Beseitigung von schweren Schäden durch Elementarereignisse benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Finanzhilfen des Freistaates Bayern erhalten.","absatz",{"text":17,"typ":15},"Der Freistaat Bayern gewährt Finanzhilfen zur Beseitigung von schweren Schäden, die unmittelbar und in größerer Zahl durch Naturkatastrophen wie Erdbeben, Erdrutsche, Überschwemmungen und Lawinen in größeren Gebieten verursacht wurden und die davon Betroffenen in ihrer Existenz bedrohen.",{"text":19,"typ":15},"Als Geschädigte und Geschädigter bekommen Sie die Finanzhilfe für folgende Vorhaben:Instandsetzung oder Ersatz von privaten Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen,",{"text":21,"typ":15},"Reparatur oder Wiederbeschaffung beschädigten oder zerstörten Hausrats in diesen Gebäuden,",{"text":23,"typ":15},"Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit geschädigter Unternehmen oder Angehöriger Freier Berufe (insbesondere Vermögenswerte wie Gebäude, Ausrüstungen, Maschinen oder Lagerbestände) sowie",{"text":25,"typ":15},"Instandsetzung oder Ersatz von Vermögenswerten von Vereinen, Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften oder sozialen Einrichtungen.",{"text":27,"typ":15},"Die Finanzhilfen bekommen Sie einzeln oder kombiniert als Notstandsbeihilfe und Staatsbürgschaft. Über Art und Höhe der Förderung entscheidet die Bewilligungsbehörde.",{"text":29,"typ":15},"Anträge sind bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde einzureichen.","Zweck",false,"INHALT:CRAWL","Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY-ND 4.0 (https:\u002F\u002Fcreativecommons.org\u002Flicenses\u002Fby-nd\u002F4.0\u002F), unverändert übernommen, Stand 2026-08-17",{"bloecke":35,"ueberschrift":51,"unkuratiert":31,"zone":32,"zone_hinweis":33},[36,38,45],{"text":37,"typ":15},"Antragsberechtigt sind",{"punkte":39,"typ":44},[40,41,42,43],"natürliche Personen und Privathaushalte,","Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörigen Freier Berufe mit bis zu 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern,","Unternehmen der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse einschließlich Imkerei und Wanderschäferei und Unternehmen der Forstwirtschaft sowie","Vereine, Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften oder soziale Einrichtungen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:","liste",{"punkte":46,"typ":44},[47,48,49,50],"Ihre Betriebsstätte, Ihr Sitz, Ihr Verwaltungssitz, Ihre Geschäftsstelle oder Ihre Hauptwohnung muss zum Zeitpunkt des Schadenseintritts und der Antragstellung im Freistaat Bayern liegen.","Finanzierungsfähig sind Schäden, deren Behebung notwendig und unaufschiebbar ist.","Finanzhilfe können nur Betroffene erhalten, die unverschuldet in eine außergewöhnliche Notlage geraten sind, die sie aus eigener Kraft in absehbarer Zeit nicht bewältigen können, und die dadurch in einen existenzbedrohende Lage geraten sind.","Die Schäden müssen grundsätzlich amtlich festgestellt werden und dürfen nicht versicherbar sein.","Voraussetzungen",{"bloecke":53,"ueberschrift":54,"unkuratiert":55,"zone":56,"zone_hinweis":57},[],"Förderhöhe \u002F Konditionen",true,null,"",{"bloecke":59,"ueberschrift":60,"unkuratiert":55,"zone":56,"zone_hinweis":57},[],"Antragsweg",{"bloecke":62,"ueberschrift":75,"unkuratiert":31,"zone":32,"zone_hinweis":76},[63,65,67,69,71,73],{"text":64,"typ":15},"Richtlinie",{"text":66,"typ":15},"Richtlinie über einen Härtefonds zur Gewährung finanzieller Hilfen bei Notständen durch Elementarereignisse (Härtefondsrichtlinie – HFR)",{"text":68,"typ":15},"Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat",{"text":70,"typ":15},"vom 11. 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Insbesondere gelten die Art. 23 und 44 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) und die dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften, die Art. 48, 49 und 49a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG), für die gewerbliche Wirtschaft die Verordnung (EU) Nr. 651\u002F2014 (Allgemeine Gruppenfreistell …","Rechtsgrundlage (Auszug)","Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY-ND 4.0 (https:\u002F\u002Fcreativecommons.org\u002Flicenses\u002Fby-nd\u002F4.0\u002F), gekürzter Auszug, Stand 2026-08-17","unbekannt","2026-08-17",[80,84],{"note":81,"role":82,"url":83},"Förderdatenbank des Bundes — Detailseite (Diff-Crawling)","primary","https:\u002F\u002Fwww.foerderdatenbank.de\u002FFDB\u002FContent\u002FDE\u002FFoerderprogramm\u002FLand\u002FBayern\u002Ffinanzhilfen-bei-notstaenden-durch-elementarereig.html",{"note":85,"role":86,"url":87},"Fördergeber-Portal: LfA Förderbank Bayern","secondary","https:\u002F\u002Fwww.lfa.de","2026-06-10","ZP-2026-0295",[91,94,97,99,102,105,108],{"feld":92,"wert":93},"Ebene","Land",{"feld":95,"wert":96},"Fördergeber","Bayern",{"feld":98,"wert":96},"Bundesland",{"feld":100,"wert":101},"Instrument","k. 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Feste Beträge nennt die Förderdatenbank nicht.","Wer entscheidet über die Höhe?",{"antwort":159,"beleg":148,"frage":160},"Nein. Die Schäden dürfen nicht versicherbar sein und werden grundsätzlich amtlich festgestellt.","Bekomme ich Hilfe für versicherbare Schäden?",{"antwort":162,"beleg":148,"frage":163},"Eine unverschuldete, außergewöhnliche Lage, die Sie nicht in absehbarer Zeit aus eigener Kraft bewältigen und die Ihre Existenz bedroht.","Welche Notlage wird vorausgesetzt?",{"antwort":165,"beleg":148,"frage":166},"Ja, beim Schadenseintritt und bei der Antragstellung muss Ihr Sitz, Ihre Betriebsstätte oder Ihre Hauptwohnung in Bayern liegen.","Muss ich in Bayern sitzen?",{"beleg":141,"punkte":168},[169,170,171,172],"Instandsetzung oder Ersatz privater Gebäude und baulicher Anlagen","Reparatur oder Wiederbeschaffung von Hausrat","Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit, etwa Gebäude, Maschinen oder Lagerbestände","Vermögenswerte von Vereinen, Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften und sozialen Einrichtungen","Förderdatenbank, Crawl-Stand 2026-08-17","Wer in Bayern durch eine Naturkatastrophe existenzbedrohend geschädigt ist, ob Privatperson, Betrieb oder Verein, kann Notstandsbeihilfe oder eine Staatsbürgschaft erhalten.",[176,177],"Höhe der Beihilfe und Bürgschaft","Antragsfrist nach dem Schadensereignis","entwurf",1791233826680]