[{"data":1,"prerenderedAt":184},["ShallowReactive",2],{"rolle":3,"aktuelles-neueste":5,"programm:baden-wuerttemberg-durchfuehrung-lgvfg":9,"programmtext:baden-wuerttemberg-durchfuehrung-lgvfg":140},{"rolle":4},"gast",{"slug":6,"titel":7,"datum":8},"secure-zweiter-foerderaufruf-cyber-resilience-act","EU-Projekt SECURE: zweiter Förderaufruf zum Cyber Resilience Act","2026-10-01",{"abschnitte":10,"antragsstatus":81,"antragsstatus_hinweis":60,"antragsstatus_quelle":60,"antragsstatus_stand":60,"content_stand_crawl":82,"crawl_sources":83,"data_stand":92,"dok_nr":93,"faktenbox":94,"faktenbox_hinweis":115,"frist":116,"funder":100,"instrument":105,"keywords":118,"last_verified":60,"level":97,"programmfamilie":60,"quelle":120,"quellen_liste":121,"sectors":124,"slug":125,"source_urls":126,"state":100,"status":127,"stichwoerter":128,"titel":139},[11,36,56,62,65],{"bloecke":12,"ueberschrift":32,"unkuratiert":33,"zone":34,"zone_hinweis":35},[13,16,18,20,22,24,26,28,30],{"text":14,"typ":15},"Wenn Sie Investitionen in die kommunale Verkehrsinfrastruktur planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.","absatz",{"text":17,"typ":15},"Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei Investitionen in die kommunale Infrastruktur, die zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse, der Luftsituation und des Lärmschutzes im Land im Sinne einer nachhaltigen und klimafreundlichen Mobilität beitragen.",{"text":19,"typ":15},"Sie bekommen die Förderung im",{"text":21,"typ":15},"Teilprogramm „Kommunaler Straßenbau“ unter anderem für Bau-, Ausbau- oder Umbauvorhaben für kommunale Straßen, Lärmschutzmaßnahmen an bestehenden Straßen, verkehrsbezogene Maßnahmen zur Luftreinhaltung, Modernisieren von Brücken,",{"text":23,"typ":15},"Teilprogramm „Öffentlicher Personennahverkehr“ (ÖPNV) unter anderem für den Bau von Verkehrswegen der Straßen- und Eisenbahnen, das Einrichten von Bussonderspuren, den Bau, Aus- und Umbau von multimodalen Knoten sowie den barrierefreien Umbau von ÖPNV-Haltestellen,",{"text":25,"typ":15},"Teilprogramm „Rad- und Fußverkehr“ unter anderem für Neu-, Aus- und Umbau von Rad- und Fußwegen (zum Beispiel Querungsanlagen), Zählstellen, wegweisende Beschilderung sowie Fahrradabstellanlagen und Toilettenanlagen.",{"text":27,"typ":15},"Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.",{"text":29,"typ":15},"Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten zuzüglich einer Planungskostenpauschale in Höhe von 10 Prozent der förderfähigen Kosten. Für bestimmte Vorhaben können Sie einen Fördersatz von bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten bekommen.",{"text":31,"typ":15},"Anmeldungen zur Aufnahme in das Programm reichen Sie zu bestimmten Terminen bei dem zuständigen Regierungspräsidium ein.","Zweck",false,"INHALT:CRAWL","Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY-ND 4.0 (https:\u002F\u002Fcreativecommons.org\u002Flicenses\u002Fby-nd\u002F4.0\u002F), unverändert übernommen, Stand 2026-08-18",{"bloecke":37,"ueberschrift":55,"unkuratiert":33,"zone":34,"zone_hinweis":35},[38,40,42,44],{"text":39,"typ":15},"Antragsberechtigt sind Gemeinden, Landkreise und kommunale Zusammenschlüsse, die anstelle von Gemeinden oder Landkreisen Träger der Baulast sind, sowie bevollmächtigte kommunale Baulastträger bei baulastträgerübergreifenden und zusammenhängenden Maßnahmen.",{"text":41,"typ":15},"Bei Vorhaben des ÖPNV , bei Maßnahmen der Vernetzung von Mobilitätsformen (insbesondere P+R- und B+R-Anlagen, multimodale Knoten) sowie bei Vorhaben im Bereich des Rad- und Fußverkehrs sind außerdem öffentliche Unternehmen (Unternehmen mit Kapitalanteil von mehr als 50 Prozent von Gebietskörperschaften), kommunale Eigenbetriebe sowie private Unternehmen antragsberechtigt.",{"text":43,"typ":15},"Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:",{"punkte":45,"typ":54},[46,47,48,49,50,51,52,53],"Ihr Vorhaben muss","in ein Förderprogramm des Landes aufgenommen werden,","nach Art und Umfang zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse, der Lärmsituation oder der Luftsituation dringend erforderlich sein, die Ziele der Raumordnung beachten und deren Grundsätze berücksichtigen,","in einem Generalverkehrsplan, in einem für die Beurteilung gleichwertigen Plan beziehungsweise qualifizierten Fachkonzept, in einem Lärmaktionsplan oder in einem Luftreinhalteplan vorgesehen sein,","bau-, Verkehrs- und betriebstechnisch einwandfrei, die natürlichen Ressourcen und Flächen soweit wie möglich schonend und unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant und umsetzbar sein,","die Belange von Menschen mit Behinderungen oder Mobilitätseinschränkungen berücksichtigen und den rechtlichten Vorschriften der Barrierefreiheit entsprechen.","Sie haben vor Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids noch nicht mit dem Vorhaben begonnen.","Je nach Vorhaben müssen Sie weitere spezifische Voraussetzungen erfüllen.","liste","Voraussetzungen",{"bloecke":57,"ueberschrift":58,"unkuratiert":59,"zone":60,"zone_hinweis":61},[],"Förderhöhe \u002F Konditionen",true,null,"",{"bloecke":63,"ueberschrift":64,"unkuratiert":59,"zone":60,"zone_hinweis":61},[],"Antragsweg",{"bloecke":66,"ueberschrift":79,"unkuratiert":33,"zone":34,"zone_hinweis":80},[67,69,71,73,75,77],{"text":68,"typ":15},"Richtlinie",{"text":70,"typ":15},"Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Verkehr zur Durchführung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (VwV-LGVFG)",{"text":72,"typ":15},"Vom 4. September 2020 – Az: 3-3894.0\u002F1146 –",{"text":74,"typ":15},"A. Allgemeiner Teil",{"text":76,"typ":15},"1 Zweck und Ziel der Förderung",{"text":78,"typ":15},"Das Land Baden-Württemberg gewährt Zuwendungen zur Finanzierung von Vorhaben, die zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse, der Luftsituation und des Lärmschutzes der Gemeinden im Sinne einer nachhaltigen und klimafreundlichen Mobilität dringend erforderlich sind. Nachhaltige Mobilität bedeutet, die Mobilitätsbedürfnisse in einer dauerhaft umweltverträglichen Weise, beispielsweise durch die Nutzung von umweltfreundlichen Verkehrsmitteln, zu gewährleisten. Klimafreundliche Mobilität ist eine Mobilität, die mit den internationalen, europäischen, nationalen …","Rechtsgrundlage (Auszug)","Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY-ND 4.0 (https:\u002F\u002Fcreativecommons.org\u002Flicenses\u002Fby-nd\u002F4.0\u002F), gekürzter Auszug, Stand 2026-08-18","unbekannt","2026-08-18",[84,88],{"note":85,"role":86,"url":87},"Förderdatenbank des Bundes — Detailseite (Diff-Crawling)","primary","https:\u002F\u002Fwww.foerderdatenbank.de\u002FFDB\u002FContent\u002FDE\u002FFoerderprogramm\u002FLand\u002FBaden-Wuerttemberg\u002Fdurchfuehrung-lgvfg.html",{"note":89,"role":90,"url":91},"Fördergeber-Portal: L-Bank","secondary","https:\u002F\u002Fwww.l-bank.de","2026-06-10","ZP-2026-0255",[95,98,101,103,106,109,112],{"feld":96,"wert":97},"Ebene","Land",{"feld":99,"wert":100},"Fördergeber","Baden-Württemberg",{"feld":102,"wert":100},"Bundesland",{"feld":104,"wert":105},"Instrument","Zuschuss",{"feld":107,"wert":108},"Branchen","branchenoffen",{"feld":110,"url":87,"wert":111},"Quelle","Förderdatenbank des Bundes",{"feld":113,"url":91,"wert":114},"Fördergeber-Portal","www.l-bank.de","— maschinell erzeugt aus programme_offen.json, Stand 2026-06-10",{"status":117,"stichtag":60,"text":60},"offen (laufend\u002Fohne Stichtag)",[119],"Infrastrukturförderung Investitionsförderung Verkehrsinfrastruktur Lärmschutz Luftreinhaltung Brückensanierung Radwege Fußwege Bussonderspuren barrierefrei","Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY-ND 4.0",[122,123],"Primär (Crawling): https:\u002F\u002Fwww.foerderdatenbank.de\u002FFDB\u002FContent\u002FDE\u002FFoerderprogramm\u002FLand\u002FBaden-Wuerttemberg\u002Fdurchfuehrung-lgvfg.html (Datenstand 2026-06-10)","Fördergeber-Portal: https:\u002F\u002Fwww.l-bank.de (L-Bank)",[],"baden-wuerttemberg-durchfuehrung-lgvfg",[87],"active",[129,130,131,132,133,134,135,136,137,138],"Infrastrukturförderung","Investitionsförderung","Verkehrsinfrastruktur","Lärmschutz","Luftreinhaltung","Brückensanierung","Radwege","Fußwege","Bussonderspuren","barrierefrei","Durchführung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierunggesetzes",{"ablauf":60,"eckdaten":141,"familie":60,"faq":159,"gefoerdert":173,"geschrieben":8,"grundlage":178,"kernsatz":179,"luecken":180,"quelle_url":87,"slug":125,"status":183},[142,145,148,152,155],{"beleg":143,"label":144,"wert":105},"Volltext","Förderart",{"beleg":143,"label":146,"wert":147},"Förderhöhe","bis zu 50 % der förderfähigen Kosten plus 10 % Planungskostenpauschale; für bestimmte Vorhaben bis zu 75 %",{"beleg":149,"label":150,"wert":151},"Zusatzinfos","Wer beantragt","Gemeinden, Landkreise und kommunale Baulastträger; in einigen Bereichen auch öffentliche und private Unternehmen sowie kommunale Eigenbetriebe",{"beleg":143,"label":153,"wert":154},"Anmeldung","Zu bestimmten Terminen beim zuständigen Regierungspräsidium",{"beleg":156,"label":157,"wert":158},"Ansprechpunkt","Ansprechstelle","Regierungspräsidien Baden-Württemberg",[160,163,166,169],{"antwort":161,"beleg":149,"frage":162},"Es muss in einem Generalverkehrsplan, einem gleichwertigen Plan oder Fachkonzept, einem Lärmaktionsplan oder einem Luftreinhalteplan vorgesehen sein.","Welche Pläne muss mein Vorhaben stützen?",{"antwort":164,"beleg":149,"frage":165},"Nein. Vor Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids dürfen Sie mit dem Vorhaben nicht begonnen haben.","Darf ich schon anfangen?",{"antwort":167,"beleg":143,"frage":168},"Sie melden es zu bestimmten Terminen beim zuständigen Regierungspräsidium an. Es muss in ein Förderprogramm des Landes aufgenommen werden.","Wie kommt mein Vorhaben ins Programm?",{"antwort":170,"beleg":171,"frage":172},"Die Verwaltungsvorschrift des Verkehrsministeriums zur Durchführung des LGVFG (VwV-LGVFG) vom 4. September 2020.","Rechtsgrundlage","Welche Vorschrift gilt?",{"beleg":143,"punkte":174},[175,176,177],"Kommunaler Straßenbau: Bau und Umbau kommunaler Straßen, Lärmschutz, Luftreinhaltung, Brückenmodernisierung","ÖPNV: Verkehrswege für Straßen- und Eisenbahnen, Busspuren, multimodale Knoten, barrierefreie Haltestellen","Rad- und Fußverkehr: Rad- und Fußwege, Querungen, Zählstellen, Beschilderung, Fahrradabstellanlagen, Toiletten","Förderdatenbank, Crawl-Stand 2026-08-17","Baden-Württemberg bezuschusst kommunale Verkehrsinfrastruktur; antragsberechtigt sind vor allem Kommunen, bei ÖPNV, Mobilitätsknoten und Rad- und Fußverkehr auch Unternehmen.",[181,182],"genaue Anmeldetermine","für welche Vorhaben der Satz von 75 % gilt","entwurf",1791233825141]